Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der House of Electricity HE GmbH
(Stand Juni 2015)
1. Geltungsbereich:
1.1 Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Auftrags, soweit nicht anders vereinbart.
1.2 Unsere AGB`S werden mit der Bestätigung oder Ausführung des Auftrages wirksam. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind unwirksam, wenn nicht innerhalb 3 Werktage nach Zusendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung des Auftrages den Bedingungen der House of Electricity, nachstehend Gesellschaft genannt, schriftlich widersprochen wird.
2. Rechte und Pflichten
2.1 Die Gesellschaft erbringt ihre vertraglichen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen. Im Rahmen der vereinbarten Leistungen hat sie den Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten zu unterrichten.
2.2 Nach Beendigung aller Leistungen und deren Honorierung werden dem Auftraggeber die erstellten Originalzeichnungen und sonstige Unterlagen ausgehändigt. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, diese länger als zwei Jahre aufzubewahren.
3. Angebote
Bis zum endgültigen Vertragsabschluß sind Angebote der Gesellschaft insbesondere hinsichtlich Ausführung, Preisen und Fristen freibleibend und nicht bindend, wenn nicht anders angegeben.
4. Durchführung
4.1 Der Auftraggeber ermächtigt die Gesellschaft zur Einholung von Auskünften bei Beteiligten, Behörden oder Dritten und erteilt ihr hierfür, wenn erforderlich, eine gesonderte Vollmacht.
4.2 Die Tätigkeiten werden in direkter Abstimmung mit dem Auftraggeber der beauftragten Leistungen entsprechend erbracht.
4.3 Pläne, Zeichnungen, Datenträger und sonstige Unterlagen, die der Gesellschaft im Rahmen der Vertragsdurchführung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Auftraggebers und werden nach Gebrauch, spätestens bei Beendigung der Tätigkeiten, auf Wunsch zurückgegeben.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Vergütungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Skonti werden nicht gewährt, wenn nicht anders vereinbart, sowie der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Gewährleistung
6.1 Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Gesellschaft angezeigt werden.
6.2 Als Gewährleistung kann der Vertragspartner zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlug die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner Wandlung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Leistung wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Gesellschaft.
7.2 Der Auftraggeber darf die Leistung während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht an Dritte weitergeben. Die Gesellschaft behält an der von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
8. Gerichtsstand / Schlussbemerkungen
8.1 Gerichtstand ist Darmstadt. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
8.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Gesellschaft gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.3 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.